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Aktuelle Rechtsgrundlagen

Eine Übersicht der Satzungen, Tarifblätter und ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes finden Sie hier »

Wir über uns

Gründungsversammlung: 21.12.1992

Verbandsmitglieder:
22 Gemeinden (Landkreis Rostock) sowie die Städte Gnoien und Teterow

Sitz:
Teterow

Das Verbandsgebiet »

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Aufgabe des Verbandes ist die Bereitstellung von Trink- und Betriebswasser, die Abwasserbeseitigung und -reinigung sowie die Erhebung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.

Organe:
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsmitglieder oder ihren Stellvertretern im Verhinderungsfall. Die Verbandsmitglieder entsenden für je angefangenen 1.000 Einwohner einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung.
Die Verbandsversammlung ist für alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen.

Verbandsvorsteher:
Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsteher der gleichzeitig Vorsitzender der Verbandsversammlung ist.

Verbandsvorstand:
Der Verbandsvorstand koordiniert die Arbeit der Ausschüsse der Verbandsversammlung. Er entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten nach den von der Verbandsversammlung festgelegten Richtlinien.

Betriebsführung:
Aufgrund eines Betriebsführungsvertrages wird die technische und kaufmännische Betriebsführung durch die Stadtwerke Teterow GmbH erbracht. Der Geschäftsführer der Stadtwerke fungiert als Geschäftsführer des Verbandes.