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Aktuelle Rechtsgrundlagen

Eine Übersicht der Satzungen, Tarifblätter und ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes finden Sie hier »

Fäkalienentsorgung

Zur kommunalen Aufgabe der Abwasserentsorgung gehören auch die Entsorgung und Überwachung der Abwassergruben und Kleinkläranlagen im Versorgungsgebiet. Mit der Entsorgung wurde die

Firma
Winfried Gerhardt GmbH
Am Kellerholz 12
17166 Teterow

beauftragt. Zur Vereinbarung eines Entsorgungstermins wenden Sie sich bitte direkt an die o.g. Firma
unter Tel. 03996 182764.

Nach der Novellierung der Abwasserverordnung von 2002 erhielten die Kleinkläranlagen eine biologische Ausbaustufe. Die Entsorgungshäufigkeit ermittelt sich jeweils individuell nach den ermittelten Wartungsplänen. In der Regel ist eine Entsorgung alle 2 Jahre ausreichend.  

Nach der Entsorgung erhalten Sie den Gebührenbescheid. Die zugrundeliegenden Gebühren finden Sie hier.